Satzung
des Förderkreises Vicelinkirche Pronstorf e.V.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen Förderkreis Vicelinkirche Pronstorf e.V. und wird in das Vereinsregister eingetragen.
- Der Verein hat seinen Sitz in Pronstorf.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
- Der Zweck des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Pronstorf zur Förderung der Gemeindearbeit, der baulichen Erhaltung der Immobilien sowie der Kirchenmusik. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch finanzielle, sachliche und ideelle Unterstützung der Kirchenmusik in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Pronstorf.
- Der Verein arbeitet eng und vertrauensvoll mit dem in der Ev. Kirchengemeinde Pronstorf tätigen Kirchengemeinderat zusammen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
- Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Geldmittel und Spenden, einschließlich etwaiger Gewinne, dürfen nur für die in dieser Satzung genannten Zwecke verwendet werden und müssen auch dem Spenderwillen Rechnung tragen.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
- Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Arbeit des Vereins im Sinne des § 2 bejaht. Die Mitgliedschaft wird aufgrund eines schriftlichen Antrags, über den der Vorstand entscheidet, erworben. Bei Ablehnung ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe der Ablehnung zu nennen.
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder durch Auflösung des Vereins.
- Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Vereinsregeln gröblich verstoßen oder die Beiträge trotz Mahnung mehr als drei Monate nicht gezahlt hat.
- Der Austritt kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres schriftlich erklärt werden, doch ist der Beitrag für das laufende Jahr zu zahlen.
§ 5 Mittel des Vereins
Die Mittel für die Erfüllung der Aufgaben des Vereins werden aufgebracht durch:
a. Beiträge der Mitglieder, deren Mindesthöhe durch die Mitgliederversammlung jährlich neu festgelegt werden kann.
b. Spenden
c. Zuschüsse dritter
§ 6 Organe
Die Organe des Vereins sind:
a. Die Mitgliederversammlung
b. Der Vorstand
§ 7 Die Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im ersten Quartal eines jeden Jahres statt und wird vom Vorstand mit einer Ladungsfrist von 2 Wochen unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen.
- Jede ordentliche Mitgliederversammlung ist mit der Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.
- Die Mitgliederversammlung ist binnen 4 Wochen einzuberufen, wenn 10% der Mitglieder es schriftlich verlangen.
- Jedes Mitglied – auch ein Ehrenmitglied – hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme.
- Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
- Entgegennahme des Jahresberichts
- Entgegennahme des Kassenberichts
- Entlastung des Vorstands
- Wahl des Vorstands
- Wahl von 2 Rechnungsprüfern
- Beschlussfassung über Anträge
- Festsetzung der Mindestbeiträge
- Änderung der Satzung
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Auflösung des Vereins
- Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder seinem Vertreter geleitet.
- Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der erschienenen Mitglieder, es sei denn, diese Satzung bestimmt ein anderes Stimmverhältnis. Sofern ein Mitglied der Versammlung es verlangt, wird in geheimer Wahl abgestimmt.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll erfasst, welches vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§ 8 Der Vorstand
- Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, dem Kassenführer, dem Schriftführer, sowie einem Pastor der Kirchengemeinde Pronstorf. Der Vorstand kann bis zu 2 Beisitzer berufen.
- Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsbefugt. Der Stellvertreter soll jedoch nur bei Verhinderung des Vorsitzenden tätig werden.
- Wird der Pastor zum Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Kassenführer oder dem Schriftführer gewählt, so verringert sich die Anzahl der Vorstandsmitglieder entsprechend.
- Der Vorstand – mit Ausnahme des Pastors – und zwei Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung jeweils auf 3 Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
- Die Vorstandsmitglieder führen ihre Ämter bis zur Neuwahl. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds während der Wahlperiode kann der Vorstand sich durch Berufung ergänzen.
- Zu den Sitzungen des Vorstands ist mit einer Frist von 5 Tagen einzuladen.
- Die Beschlüsse der Vorstandssitzungen werden in einem Protokoll erfasst, welches vom Protokollführer und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
- Der Vorstand arbeitet ausschließlich ehrenamtlich. Jedes Vorstandsmitglied trägt mögliche entstehende Kosten seiner Vorstandsarbeit selber.
§ 9 Satzungsänderungen
- Änderungen dieser Satzung können nur von der Mitgliederversammlung und nur beschlossen werden, wenn in der Einladung ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist.
- Satzungsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Mehrheit von drei Vierteln der gültigen abgegebenen Stimmen.
§ 10 Auflösung
- Die Auflösung des Vereins kann nur von einer eigens dafür einberufenen Mitgliederversammlung und nur dann beschlossen werden, wenn in der Einladung ausdrücklich auf die vorgesehene Auflösung des Vereins hingewiesen worden ist.
- Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Mehrheit von 2/3 der gültigen abgegeben Stimmen.
- Bei Auflösung des Vereins oder bei Einziehung der Rechtsfähigkeit fällt das Vermögen des Vereins an die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Pronstorf zur unmittelbaren und ausschließlichen Verwendung für die kirchenmusikalische Arbeit.
§ 11 Inkrafttreten
Die vorliegende Satzung beinhaltet die Änderungsbeschlüsse vom 25.03.2015.